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Meine Unabhängigkeitserklärung

Aufnahmeantrag für die FDP Saar

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Berechnung des Mitgliedsbeitrages

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach einer persönlichen Beitragsabschätzung. Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages ist ein Betrag von 0,5 % der monatlichen Bruttoeinkünfte. Der Mindestbeitrag beträgt 8,- EUR. In Fällen finanzieller Härte kann der Ortsverband durch Beschluss und einvernehmlich mit dem Mitglied einen geringeren Mitgliedsbeitrag festlegen.

Brutto-Monatseinkommen Beitrag
A bis 2.600 EURO 8,00 EURO
B 2.601 bis 3.600 EURO 12,00 EURO
C 3.601 bis 4.600 EURO 18,00 EURO
D über 4.600 EURO 24,00 EURO


Weiteres regelt die Finanz- und Beitragsordnung der Partei.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3067,75 EUR im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6135,50 EUR, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1533.88 EUR bzw. 3067,75 EUR werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück.
Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1533,88 EUR bzw. 3067,75 EUR nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.