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Anträge: Verbraucherschutz stärken, Verbraucherinformation ausbauen

Antrag der CDU, FDP und B90/Die Grünen-Landtagsfraktionen

LANDTAG DES SAARLANDES
            14. Wahlperiode


A N T R A G

der CDU, FDP und B90/Die Grünen-Landtagsfraktionen


betr.: Verbraucherschutz stärken, Verbraucherinformation ausbauen


Der Verbraucherschutz und die Verbraucherinformation werden immer wichtiger. Nie standen die Verbraucherinnen und Verbraucher einem größeren Angebot gegen-über, als in der heutigen Zeit: Waren werden über Ländergrenzen hinweg gehandelt, Dienstleistungen international angeboten. Die Liberalisierung von Leistungen, die früher der Staat oder Monopole bereitstellten, hat völlig neue Märkte entstehen las-sen. Sich in diesem neuen, erweiterten Angebot zurechtzufinden ist für die Konsu-menten oftmals mit Schwierigkeiten verbunden. Auch haben es die Verbraucher der Gegenwart mit äußerst komplexen Produkten zu tun, deren Qualität sie meist nicht zweifelsfrei selbst beurteilen können.

In der Gastronomie und in Lebensmittelbetrieben sind der Schutz von Verbrauche-rinnen und Verbrauchern sowie deren Zugang zu Informationen von besonderer Be-deutung. Verstöße gegen Hygienevorschriften oder andere Standards können zu wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Es gilt deshalb, den Verbraucherschutz auf diesem Sektor auszubauen, für umfassende Information und damit echte Wahlfreiheit einzutreten und die Betroffenen unter Wahrung der gesetzli-chen Grundlagen zu unterstützen.


Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf:

-    Das Informationsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Grundlage des Leitbildes von „mündigen Verbraucherinnen und Verbrauchern“ zu stärken.

-    Die Einführung und Umsetzung eines Gütesiegels für Gaststätten und Lebens-mittelbetriebe auf Landesebene unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Kompetenzen zu prüfen und umzusetzen.

-    Die Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und den Prozess zu dessen Weiterentwicklung auf Bundesebene aktiv zu begleiten.



B e g r ü n d u n g :

Begründung erfolgt mündlich.



Veröffentlich am: 16.06.2010
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